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Städtebauamt | 15.04.2025 - 07:55

Bekanntmachung - ELIA ASSET SA

Aktennummer: U2/2024/04

Betriebe die gemäß dem Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung eingestufte Anlagen und Tätigkeiten enthalten

Hiermit wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass durch Beschluss des Gemeindekollegiums vom 08.04.2025, ELIA ASSET SA, Boulevard de l'Empereur, 20,  , die Umweltgenehmigung für die Erneuerung der Umweltgenehmigung für ein Umspannwerk gelegen Prümer Straße, 31, katastriert Gemarkung 1, Flur B, Nr. 73 T, bis zum 16.12.2044, erteilt wurde.

Die Akte und dieser Beschluss können innerhalb von 20 Tagen Tags nach dem Anschlagdatum im Rathaus - Büro o8 - während der üblichen Bürostunden eingesehen werden und zusätzlich besteht die Möglichkeit am Dienstag, den 29.04.2025, von 17.00 bis 20.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung bis zum 28.04.2025), die Akte und diesen Beschluss einzusehen.

Die Bekanntmachung wird am 15.04.2025 angeschlagen.

Gegen diese Entscheidung kann durch einen, innerhalb von 20 Tagen ab dem 15.04.2025, eingesandten Einschreibebrief mit Rückschein oder gegen Aushändigung eines Belegs an den zuständigen technischen Beamten, Einspruch erhoben werden bei:

Öffentlicher Dienst der Wallonie

OGD3-Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt

Abteilung Genehmigungen und Zulassungen

Avenue Prince de Liège 15, 5100 NAMUR (Jambes)

Die Beschwerde wird gemäß den Bestimmungen des Erlasses der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über das Verfahren und die verschiedenen Maßnahmen zur Durchführung des Erlasses vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung unter Verwendung des Formulars „2 - Beschwerdeformular“ eingelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro ist einzuzahlen auf das Konto 091-2150215-45 (IBAN: BE44 0912 1502 1545 \ BIC: GKCCBEBB) der Abteilung Genehmigungen und Erlaubnisse, avenue Prince de Liège, 15 in 5100 NAMUR (Jambes)

Sankt Vith, den 14.04.2025