Städtebauamt | 28.03.2025 - 07:24
Öffentliche Untersuchung - LIGNA PARTS AG
Aktennummer: G2/2024/03
Betriebe die gemäß dem Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung eingestufte Anlagen und Tätigkeiten enthalten
Antrag von LIGNA PARTS AG, Mercatorstraße, 16, 4780 Sankt Vith im Hinblick auf den Erhalt einer Globalgenehmigung Klasse 2 (Kategorie: C) für den Neubau von einer Lagerhalle, einer Montagehalle und einer Einrichtung von Carports, Umzug der bestehenden Metallwerkstatt in die Montagehalle, Einbau einer Filteranlage für die bestehende Schreinerwerkstatt sowie Reliefveränderung, auf einem Grundstück gelegen in der Mercatorstraße, 16, katastriert Gemarkung 5, Flur B, Nr. 1 B11 und Nr. 1 S8; Flur L, Nr. 1 R9, Nr. 1 T10 und Nr. 1 Z7.
Aufgrund der Hinterlegung von Änderungsplänen und einer entsprechenden Ergänzung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch die LIGNA PARTS AG wird der Antrag erneut einer Öffentlichen Untersuchung unterzogen. Der Antrag wurde aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse der Parzelle katastriert Gemarkung 5, Flur B, Nr. 1 01Z7 angepasst. Lediglich der Bereich der Agrarzone, welcher sich hinter dem bestehenden Standort befindet, ist nunmehr von der Erweiterung betroffen.
Die Akte kann bei der Gemeindeverwaltung ab dem 03.04.2025 eingesehen werden.
Datum des Anschlags des Antrags: 28.03.2025
Eröffnungsdatum der Untersuchung: 03.04.2025
Ort, Datum und Uhrzeit des Abschlusses der Untersuchung: Rathaus – 18.04.2025 - 10.00-11.00 Uhr
Die schriftlichen Bemerkungen können an die Gemeindeverwaltung - Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 Sankt Vith gerichtet werden.
Beauftragte Gemeindebedienstete ist Herr Olivier PIP, Städtebauamt.
Die Akte kann ab dem Eröffnungsdatum und bis zum Abschlussdatum der Untersuchung jeden Werktag während der Dienstzeiten und zusätzlich am Dienstag, den 08.04.2025, von 17.00 bis 20.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung bis zum 07.04.2025 bei Herrn Olivier PIP: 080/28.01.27) eingesehen werden.
Jeder Betroffene kann innerhalb der oben erwähnten Frist bis zum Abschluss der Untersuchung seine schriftlichen oder mündlichen Bemerkungen bei der Gemeindeverwaltung, Städtebauamt, Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 St. Vith vorbringen.
Die mündlichen Beschwerden und Bemerkungen werden auf Anmeldung von den zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten entgegengenommen.
Jeder Betroffene kann technische Erklärungen über das Projekt beim Antragsteller, oder mangels dessen beim Gemeindekollegium oder bei dem zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten und bei der technischen Beamtin, Esplanade Simone Veille 1, 10ème Etage, 4000 Liège (Tel.: 04/224.58.19) und beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Fachbereich Raumordnung, Hütte, 79 Bk 22, 4700 Eupen (Tel.: 087/59.85.31) erhalten.
Die Behörden, die dafür zuständig sind, über den Antrag, der Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Untersuchung ist, einen Beschluss zu fassen, sind der technische Beamte und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeinsam.
St. Vith, den 24.03.2025