Beihilfen
Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens/Eingliederungsbeihilfe (BEE/EB) (unter 65 Jahre) Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) (über 65 Jahre) (beides auch bekannt als „Behindertenzulagen“)
Auch hier besteht die Aufgabe der Gemeinde lediglich in der Entgegennahme der Anträge.
Auskünfte erteilt die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, aber auch manche Krankenkassen bieten Beratungen in dieser Angelegenheit an.
Die Gemeinde beantragt mittels des Systems „Communit-e“ die erforderlichen auszufüllenden Dokumente und händigt sie dem Antragsteller unmittelbar aus. Mittels dieses Verfahrens ist der Antrag bereits sofort bei der Generaldirektion für Personen mit Behinderung in Brüssel registriert.
Dieses System bietet dem Antragsteller mehrere Vorteile, wie z.B.
- raschere Bearbeitung des Antrags, da mehrere mögliche Wartefristen überbrückt bzw. aufgehoben werden;
- sofortiger Erhalt der Empfangsbestätigung und Mitteilung der Aktennummer;
- auf den Formularen sind bereits die persönlichen Angaben des Antragstellers vermerkt.
Diesen Antrag können Sie ebenfalls selbst unter www.socialsecurity.be/citizen/fr/static/applics/myhandicap/index.htm einreichen.