Führerschein
Seit dem 23.03.2013 werden Führerscheine und seit dem 01.10.2013 provisorische Führerscheine (M3 – PFS 36 Monate - PFS 18 Monate) im Kartenformat ausgestellt.
Für das Ausstellen von Führerscheinen werden folgende Unterlagen benötigt:
Schulungsführerschein M3
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden
- 27 Euro
Provisorischer Führerschein 36 oder 18
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- seit dem 01.02.2014 muss für den prov. Führerschein 36 ein Begleiter angegeben werden (maximal 2)
- Bedingungen für Begleiter :
- wohnhaft in Belgien sein
- seit 8 Jahren Führerscheininhaber der Kategorie B sein
- innerhalb der letzten drei Jahre kein Fahrverbot gehabt haben
- Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden (nur bei provisorischem Führerschein 18)
- 27 Euro
Erstausstellung eines Führerscheines
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- 30 Euro
Neuausstellung eines Führerscheines wegen Kategorieänderung oder med. Zeugnis
- Bescheinigung des Prüfungszentrums bzw. neues medizinisches Zeugnis
- 30 Euro
Ausstellung eines Duplikates bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines
- Verlust- bzw. Diebstahlerklärung der Polizei
- 30 Euro
Ausstellung eines internationalen Führerscheines
Foto und Unterschrift werden vom Personalausweis übernommen.
Die Ausstellung eines Führerscheines nimmt ca. 5 Tage in Anspruch. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheines muss der alte Führerschein bzw. Schulungsführerschein oder provisorische Führerschein zurückgegeben werden.
Medizinische Zeugnis - Gruppe 2
Ab dem 01.April 2004 benötigt man für das Führen der Fahrzeuge der Kategorien C, C1, CE, C1E, D, D1 und D1E ein medizinisches Zeugnis. Ohne dieses Dokument dürfen nur noch die Klassen A und B (Motorrad und PKW) gefahren werden.
Zunächst muss eine augenärztliche Untersuchung durch einen Augenarzt nach Wahl erfolgen.
Zur Ausstellung des neuen Führerscheins wird dann benötigt:
- med. Zeugnis
- Gebühr von 30 Euro zu entrichten bei Beantragung
- alter Führerschein (muss bei Abholung zurück gegeben werden)
Das ärztl. Attest Gruppe 2, das bisher für die Beförderung von Personen gegen Entgelt für die Kategorie A, B und BE ausgestellt wurde und für die Mitnahme von Arbeitskollegen innerhalb der Berufsausübung benötigt wurde, ist seit dem 15.11.2008 nicht mehr verpflichtend.