Elektronischer Kinderpass
Wichtiger Hinweis an alle Eltern, die mit ihren Kindern ins europäische Ausland reisen!
Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern in ein Land reisen, für das KEINE Reisepasspflicht besteht, benötigen dennoch unbedingt einen Kinderausweis mit Foto. Diese Ausweispflicht besteht, sobald das belgische Territorium verlassen wird, sei es auch nur für einen Kurzaufenthalt im benachbarten Ausland (Tagesausflug, Einkaufsbummel,...).
Diese Karte (genannt Kids-ID) ist
- 3 Jahre gültig.
- Die Ausstellungsfrist beträgt ca. 2 Wochen (ab Beantragung). Denken Sie also bitte daran, die Karte rechtzeitig zu beantragen, mindestens 1 Monat vor der Abreise.
Für den ANTRAG:
- muss ein Elternteil persönlich mit dem Kind bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden (ein Antragsformular muss unterschrieben werden)
- benötigen wir ein professionelles Passfoto des Kindes; d.h. ein Farbfoto mit neutralem Gesichtsausdruck auf einem weißen Hintergrund (ein selbstgedrucktes oder von einem anderen Bild ausgeschnittenes Identitätsfoto kann nicht mehr akzeptiert werden). Bitte klicken Sie HIER für Vorschriften für Passbilder.
Kosten
- Kids-ID : 8,00 €
- Kids-ID "sehr dringend" : 108,50 €
- Kids-ID "sehr dringend" mit Abolung in Brüssel : 146,50 €
Bemerkungen
- Die Kids-Karte wird nur für belgische Kinder ausgestellt. Die ausländischen Kinder können auf Wunsch der Eltern eine Aufenthaltskarte erhalten. Bitte wenden Sie sich für die Kinderaufenthaltskarten an das Meldeamt - Büro 01.
- In dringenden Fällen kann die elektronische Karte innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt werden durch ein beschleunigtes Verfahren. Dies ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.
- Sie ist gültig in den Ländern für die keine Reisepasspflicht besteht. Einige der neuen EU-Staaten erkennen sie nicht an. Erkundigen Sie sich vorher bei der Gemeindeverwaltung.
- Sie wird nur auf Anfrage bzw. Antrag eines der beiden Elternteile ausgestellt (ein Antragsformular muss unterzeichnet werden).
- Die „alten" kartonierten Kinderkennkarten wurden abgeschafft und sind nicht mehr gültig.
- Minderjährige, die ohne Eltern (z.B. mit der Schule, einem Sportclub, einer Organisation, mit Bekannten,...) bzw. mit einem Elternteil ins Ausland reisen, sollten zusätzlich im Besitz einer beglaubigten elterlichen Erlaubnis für diese Reise sein. Das entsprechende Formular steht bei der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungsamt) zur Verfügung.
- Zusätzliche Auskünfte erteilt Ihnen das Bevölkerungsamt der Gemeindeverwaltung Sankt Vith.